1. Vertragsschluss und Ausführung
- Bei Leistungen wird nach einem konkreten Briefing durch den Kunden durch Black Universe Productions ein Angebot übermittelt und mit einem Preis versehen. Soweit dem Auftraggeber die Leistungsinhalte, deren Detaillierung und die Preisgestaltung zusagt, bestätigt er das Angebot und ein Vertrag kommt zustande. In diesem Angebot werden neben Leistungsinhalt und Details, z.B. auch Ausführungsstandard, Full HD oder Ultra HD, Lieferzeitpunkte angegeben.
- Bei Erstellung eines Filmwerkes erfolgt die aufgrund des abgestimmten Briefings oder genehmigten Storyboards in einer Qualität, die dem Qualitätsstandards entsprechend der Musterrolle (Showreel) von Black Universe Productions entspricht.
- Black Universe Productions wird nach Fertigstellung des Filmwerkes dem Kunden einen Link (Transfer) zum Abruf zum Zwecke der Sichtung und Abnahme bereitstellen. Der Kunde hat innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung das Filmwerk abzunehmen. Sobald der Kunde das Filmwerk nach außen sichtbar nutzt (z.B. Homepage, YouTube, Instagram, Facebook, Twitter, Discord, Kundenpräsentation, etc.) gilt das Filmwerk als abgenommen.
- Der Rechnungsbetrag ist der Endbetrag, das heißt, der Kunde trägt alle Transaktionsentgelte, insbesondere für Banküberweisungen, PayPal, Upwork, Fiverr, sodass der ankommende Betrag dem Rechnungsbetrag zu entsprechen hat.Der Kunde ist insofern verantwortlich, dass er den Geldtransfer so gestaltet, dass der Endbetrag bei Black Universe Productions entsprechend der Regelungen in diesem Absatz entspricht.
- Nach Fertigstellung des Filmwerkes und der Übermittlung der Rechnung an den Kunden ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Der Kunde ist verpflichtet, den vollständigen Rechnungsbetrag inklusive aller anfallenden Transaktionsentgelte (z.B. für Banküberweisungen, PayPal, etc.) zu tragen, sodass der ankommende Betrag bei Black Universe Productions dem auf der Rechnung ausgewiesenen Betrag entspricht. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich Black Universe Productions das Recht vor, Verzugszinsen zu berechnen und weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Black Universe Productions erbrachten Leistungen innerhalb von 2 Wochen nach Bereitstellung zu prüfen und die Abnahme zu erklären, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen.
2. Nutzungsrechte / Referenznennung
- Das Eigentum an allen für die Herstellung des Films von Black Universe Productions verwendeten oder selbst erstellten Materialen verbleiben bei Black Universe Productions. Black Universe Productions überträgt dem Auftraggeber keine Rechte hinsichtlich der während der Herstellung des Films entstandenen Materialen und Unterlagen, außer dies wird im Angebot des jeweiligen Projektes festgehalten für einen von Black Universe Productions eigens gestellten Aufpreis.
- Soweit nicht individuell geregelt, erhält der Auftraggeber an dem von Black Universe als vertragsgegenständlich aufgeführten Werken ein einfaches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht, ausschließlich mit dem im jeweiligen Verwendungszweck aufgeführten Inhalt.
- Dies bedeutet, dass Sie bei der Erstellung von Inhalten für Imagefilme ausschließlich zur Eigenwerbung nutzen bzw. bei Agenturen auch zur Nutzung für einen bestimmten Kunden verwenden dürfen.
Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere durch Weitergabe an Dritte, Veräußerung etc. bleibt für sämtliche Werke ausgeschlossen. - Dies gilt insbesondere und vor allem für Musik- oder Audiowerke, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich die individuelle Erstellung eines Musik- oder Audiowerkes. Hieran erhält dann der Auftraggeber weitergehende, dann konkret zu vereinbarende Nutzungs- und gegebenenfalls Verwertungsrechte.
- Optionen der zu erwerbenden Rechte sind:
1. Einfache Rechte
2. Wettbewerbsverbot (keine Nutzung der Leistungsgegenstände im Tätigkeitsbereich des Kunden)
3. Exklusive Rechte mit Ausnahme des Rechts zur Eigenwerbung von Black Universe Productions
4. Exklusive Rechte mit alle Nutzung und Verwertungsrechten für den Kunden - Die Übertragung der Nutzungsrechte stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung
- In von Black Universe Productions erstellten Filmwerken ist Black Universe Productions berechtigt, wenn vereinbart, an geeigneten Stellen Hinweise auf seine Urheberstellung aufzunehmen; regelmäßig erfolgt dies im Abspann. (Dies kommt Hauptsächlich im Abspann von Filmen vor ohne das Nutzererlebnis einzuschränken)
- Black Universe Productions akzeptiert nur (sofern nicht ausdrücklich im Angebot oder in der Rechnung angegeben) den angegebenen Betrag in €, der auf das angegebene Bankkonto zu überweisen ist.
- Black Universe Productions ist berechtigt, den Kunden auf seiner Homepage und Social Media Kanälen als Referenz aufzunehmen, jedoch erst, wenn der Film oder die Bilder seitens des Kunden in Verwendung sind. Diese Darstellung als Referenzkunden erstreckt sich auf die Nennung des Namens des Kunden verbunden mit dessen Logo sowie Integration des oder Verlinkung zum jeweiligen Filmwerk oder zu den Bildern. (Gilt im Falle der 4. Exklusive Rechte mit alle Nutzung und Verwertungsrechten für den Kunden, als unwirksam)
3. Haftung
- Die Haftung von Black Universe für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Beschaffenheitsgarantien, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet Black Universe nur bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflicht, d. h. eine solche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).
- Sofern Black Universe leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den Haftungshöchstbetrag von 5.000 Euro beschränkt. Solche Ansprüche verjähren in einem Jahr.
- Black Universe haftet nicht für jedwede indirekten Schäden oder Folgeschäden (insbesondere entgangenen Gewinn). Die in vorstehendem Absatz niedergelegte Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle einer Haftung von Black Universe gemäß Absatz 1.
4. Rechtefreistellung
- Soweit der Auftraggeber Werke im Rahmen einer Werkerstellung beistellt, garantiert er, dass diese frei von Rechten Dritter sind und stellt im Falle einer Inanspruchnahme Black Universe Productions von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
- Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Black Universe Productions unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Auftraggebers nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
5. Sonstiges und Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Wiesbaden. Dieses Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der Kollissionsnormen des internationalen Privatrechtes.
Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen dadurch unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen soll jene Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen in zulässiger Weise am nächsten kommt.
6. Verantwortlichkeiten des Kunden / Mitwirkungspflichten
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die im Angebot oder in der Kommunikation definierten Materialien (z.B. Referenzen, benötigte Objekte, Spezifikationen) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Diese Materialien sind innerhalb von 2 Wochen nach Projektbeginn zu übermitteln, es sei denn, im Angebot ist eine andere Frist angegeben.
- Sollte der Auftraggeber die erforderlichen Materialien nicht innerhalb der genannten Frist von 2 Wochen nach Projektbeginn zur Verfügung stellen, ist Black Universe Productions berechtigt, das Projekt nach eigenem Ermessen entweder gegen eine zusätzliche Startgebühr fortzusetzen oder das Projekt zu beenden. In diesem Fall behält sich Black Universe Productions das Recht vor, alle bis dahin erhaltenen Gelder einzubehalten, einschließlich der Gelder für bereits begonnene und abgeschlossene Arbeiten.